Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – eine Notwendigkeit für alle
Unter diesem Motto hatte die Volksbank Dortmund-Nordwest am 14.10.2010 rund 100 Mitglieder zu zwei Vorträgen in den frisch renovierten Bürgersaal des historischen Amtshauses in Dortmund-Mengede eingeladen. Nach einer kurzen Begrüßung durch den Volksbankvorstand Stephan Schäffer referierte Assessor Hermann-Josef Krämer vom Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband kurzweilig und in sehr unterhaltsamer Art. Dabei gelang es ihm, dieses doch eher trockene Thema durch eine Vielzahl von prägnanten Beispielen sehr anschaulich darzustellen.
In der Abendveranstaltung rundete der Huckarder Urologe, Dr. Reinhard Büker, den Vortrag mit zusätzlichen Aspekten aus medizinischer und ethischer Sicht gekonnt ab.
Warum ist eine Vorsorgevollmacht für jeden Menschen sinnvoll?
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, Willenserklärungen für den Vollmachtgeber abzugeben und in dessen Sinne rechtsverbindliche Geschäfte zu tätigen. Dies ist genau dann dringend notwendig, wenn der Vollmachtgeber durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen. Ehepartner, so Krämer, vertreten sich dabei nach deutschem Recht nicht automatisch. Auch ein Ehepartner muss eine Vollmacht vorweisen. Ansonsten muss die Vertretung des Ehepartners in einem bürokratischen Verwaltungsakt vom Betreuungsgericht angeordnet werden. Hier kann wertvolle Zeit vergehen.
Da ein Unfall oder eine schwere Krankheit jeden Menschen treffen kann, ist die Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht nur für ältere, sondern auch für junge Leute sinnvoll. Vorsorgevollmachten sollten bei der Betreuungsbehörde der zuständigen Kommune öffentlich beglaubigt werden. In besonderen Fällen empfiehlt sich darüber hinaus die Beurkundung der Vollmacht durch einen Notar.
Was ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung legt der Verfasser möglichst detailliert fest, wie mit ihm in bestimmten Behandlungssituationen medizinisch zu verfahren ist. Häufig stehen hier Aspekte wie ein menschenwürdiges Sterben ohne Schmerzen und die Ablehnung eines unnötigen, langen und qualvollen Siechtums im Mittelpunkt. Patientenverfügungen sollten schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Damit die Patientenverfügung auch in einer konkreten Behandlungssituation im Sinne des Verfassers umgesetzt werden kann, empfahl Dr. Büker das Gespräch mit dem jeweiligen Hausarzt. Der Hausarzt erklärt gerne die Auswirkungen bestimmter Formulierungen in der Patientenverfügung.
Fazit:
Beide Referenten gaben die Empfehlung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung frühzeitig zu verfassen und an geeigneter Stelle zu hinterlegen. Darüber hinaus macht es keinen Sinn, dieses Thema aufzuschieben – und dies gilt sowohl für ältere als auch für jüngere Menschen.
Die Berater der Volksbank Dortmund-Nordwest unterstützen ihre Mitglieder auch bei diesem Thema sehr gerne und stehen für ein persönliches Gespräch jederzeit zur Verfügung.