- Einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa
- Effiziente und schnelle Zahlungen
- Nur ein Geschäftskonto für den gesamten Zahlungsverkehr
SEPA im Überblick
1. August 2014: Schließen Sie Ihre Umstellungsarbeiten ab
Seit Anfang 2008 werden mit SEPA nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr wird damit einheitlich und einfach. Seit dem 1. Februar 2014 müssen Firmen- und Vereinskunden die neuen SEPA-Zahlverfahren anwenden. Trotz der kurzfristig eingeführten Übergangsfrist bis 1. August 2014 sollten Sie die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren jedoch zeitnah abschließen. Sollten Sie Gebrauch von der Übergangsfrist machen wollen, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Volksbank Dortmund-Nordwest eG.
Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlung innerhalb Deutschlands und Europa
Mit der Euro-Überweisung führen Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/ EWR-Staaten sowie nach Monaco, San Marino und in die Schweiz durch. Mit den SEPA-Lastschriftverfahren können Zahlungen europaweit an einen Zahlungsempfänger veranlasst werden. Die VR-BankCard (girocard), die genossenschaftlichen Kreditkarten sowie die deutschen girocard-Systeme ("electronic cash" und das Deutsche Geldautomaten-System) erfüllen die SEPA-Anforderungen. Als Kunde der Volksbank Dortmund-Nordwest eG profitieren Sie von den SEPA-Zahlverfahren.
SEPA-Raum
Durch SEPA ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum entstanden. SEPA umfasst aktuell 34 Länder. Neben den 19 Euro-Staaten sind auch alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich in Monaco, San Marino und der Schweiz nutzen die SEPA-Zahlverfahren.
Die IBAN
Jedes Konto in der Europäischen Union (EU) hat eine eigene "International Bank Account Number" (IBAN). Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig. Sie setzt sich zusammen aus
- dem zweistelligen Ländercode DE,
- einer zweistelligen Prüfzahl,
- der achtstelligen Bankleitzahl und
- einer zehnstelligen Kontonummer.
Der BIC
Die Gesellschaft "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (Swift) regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Jede teilnehmende Bank erhält von ihr als internationale Bankleitzahl eine eindeutige Kennung, den "Business Identifier Code" (BIC). Dieser wurde bis 2010 auch als "Bank Identifier Code" bezeichnet. Der BIC besteht aus acht oder elf Stellen.
Angabe von IBAN und BIC
Sie können die Euro-Überweisung und die beiden SEPA-Lastschriftverfahren unter Verwendung von IBAN und BIC bei Ihrer Volksbank Dortmund-Nordwest eG nutzen. Sollten Sie innerhalb der EU Rechnungen ausstellen, so empfehlen wir Ihnen, darauf Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank anzugeben. Wenn Sie eine Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie IBAN und BIC den Geschäftspapieren des Empfängers.
IBAN-Rechner: IBAN und BIC ermitteln
Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank finden Sie auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und auf Ihrer VR-BankCard. Wenn Sie mehrere Konten haben, erhalten Sie pro Konto eine IBAN.
Der BIC Ihrer Volksbank Dortmund-Nordwest eG ist GENODEM1DNW.
Mit dem IBAN-Rechner berechnen Sie schnell und bequem Ihre IBAN und den BIC Ihrer Volksbank Dortmund-Nordwest eG. Ebenso können Sie auch leicht IBAN und BIC für andere Konten innerhalb Deutschlands anhand vorliegender Kontonummer und Bankleitzahl ermitteln:
Die Angabe von IBAN und BIC erfolgt ohne Gewähr. Für fehlerhaft berechnete IBAN und BIC und daraus resultierende Schäden haften wir nicht. Die Übertragung der von Ihnen eingegebenen Kontonummer und Bankleitzahl erfolgt SSL-verschlüsselt.
VR-FormatPrüfer: Prüfung von SEPA-Zahlungsaufträgen im XML-Format
Mit dem VR-FormatPrüfer können Sie selbstständig prüfen, ob die in Ihren eigenen Systemen erzeugten SEPA-Zahlungsverkehrsdateien den in der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens spezifizierten Datenformaten entsprechen. Stimmen die Formate, ist ein reibungsloser Ablauf in der Praxis gewährleistet. Bei fehlerhaften SEPA-Zahlungsverkehrsdateien erhalten Sie eine Fehlerliste mit aussagekräftigen Meldungen, Hinweisen und Empfehlungen.
Der VR-FormatPrüfer ist eine kostenfreie webbasierte Plattform für Firmenkunden der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Zum Aufruf des VR-FormatPrüfers erhält jeder Firmenkunde eine eigene URL. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Berater.
Nutzung der Euro-Überweisung
Mit der Euro-Überweisung führen Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/ EWR-Staaten sowie nach Monaco, San Marino und in die Schweiz durch. Die Euro-Überweisung steht Ihnen auch im Online-Banking und innerhalb Ihrer Banking-Software zur Verfügung.
Pflichtangaben
- Name und Vorname oder Firmenname des Empfängers
- IBAN des Empfängers und BIC (grenzüberschreitend bis Februar 2016) seines Kreditinstituts
- Zu überweisender Betrag in Euro
- Optional: Angabe eines Verwendungszwecks
- Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma
- Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
Keine Verwendung möglich für
Bei allen Zahlungen,
- die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen,
- die in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
- deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
- bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden,
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,
unterstützen wir Sie mit dem „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Zu Fragen des Meldewesens wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bundesbank.
Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei Zahlungen von mehr als 12.500 Euro.
SEPA-Basis-Lastschrift – die Standardlastschrift
Mit der SEPA-Basis-Lastschrift als EU-weitem Standardlastschriftverfahren werden Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlasst. Als Zahlungsempfänger vereinbaren Sie bitte hierfür ein entsprechendes Lastschriftmandat (SEPA-Lastschriftmandat) und ziehen die Zahlung mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D).
Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) innerhalb von acht Wochen widersprechen. Sie können ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.
SEPA-Firmen-Lastschrift – optional für Unternehmen nutzbar
Mit der SEPA-Firmen-Lastschrift als optionalem, zusätzlichem Lastschriftverfahren können ausschließlich Firmenkunden untereinander Zahlungen veranlassen. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Sie als Zahler müssen dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes "SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat" erteilen und Ihre kontoführende Bank als Zahler vor der ersten Zahlung über die Erteilung des SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats unterrichten. Bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift können Sie als Zahler keine Erstattung des Ihrem Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen.
Lastschriftmandate
Für die beiden SEPA-Lastschriftverfahren existieren unterschiedliche Lastschriftmandate. Diese sind das "SEPA-Lastschriftmandat" für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und das "SEPA-Firmenlastschrift-Mandat" für das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren. Als Zahler erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie zeichnen und an den Zahlungsempfänger zurücksenden müssen. Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von Lastschrifteinzügen. Jedes Lastschriftmandat muss folgende Erklärungen von Ihnen als Zahler enthalten:
- die Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels Lastschrift einzuziehen, und
- die Weisung an die Bank des Zahlers, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Folgende Angaben sind Bestandteil der Lastschriftmandate
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
- Kennzeichnung, ob es sich um einmalige oder eine wiederkehrende Zahlungen handelt
- Name des Zahlers
- Name der Bank des Zahlers
- Kundenkennung des Zahlers
Die Mandatsreferenznummer kann dem Zahler auch nachträglich bekannt gegeben werden.
Gläubiger-Identifikationsnummer
Zur Nutzung der SEPA-Lastschriftverfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder Lastschrifteinreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer haben (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI). Sie erhalten die Gläubiger-Identifikationsnummer in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank.