Edles Metall gehört zu den sichersten Kapitalanlagen. Mit dem VR-Goldsparplan® der L´or AG investieren Sie in echte Werte.
Der VR-Goldsparplan®
Sie wollen Ihr Vermögen vor Wertverlust schützen? Oder wertbeständig aufbauen?
Sie wissen, dass die Kaufkraft fast jeder Währung stetig abnimmt?
Und dass der Wert von Gold seit Jahrtausenden Bestand hat?
Mit dem VR-Goldsparplan® wird Geld in monatlichen Raten ab 100,- Euro in physischem Gold angelegt. Zusätzlich sind dabei Einmalanlagen in einer Höhe ab 5.000,- Euro möglich.
Für das eingezahlte Kapital werden für den Kunden als Eigentümer Goldbarren ab einer Größe von 100 Gramm erworben und – in Zusammenarbeit mit einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut aus Nienburg – im unternehmenseigenen ehemaligen Bundesbanktresor der L’or AG gelagert.
Bei Kündigung des Vertrags kann zwischen der physischen Auslieferung des Goldes ab einer Barrengröße von 100 Gramm oder der Überweisung des Gegenwertes in Euro gewählt werden.
Unser Partner in Sachen Gold:
L'or AG
Hafenstraße 5
31582 Nienburg (Weser)
- 100 Prozent physischer Kauf
Die L'or AG kauft 100 Prozent physisches Gold in Barrenform. Keine Optionen, keine Zertifikate, keine ETF, keine Termin-Kontrakte. Kein Ausfallrisiko - Eigentum der Anleger
Das Gold gehört ausschließlich den Anlegern. Die Anleger erwerben Teil-Eigentum am Gold.
- Günstige Einkaufskonditionen
Die L'or AG kauft ausschließlich bei LBMA (London Bullion Market Association) zertifizierten Scheideanstalten in Deutschland. Den Einkaufspreis der Scheideanstalt gibt die L'or AG vollständig an die Anleger weiter. Die Anleger erhalten damit jederzeit, bei jedem Kauf, den bestmöglichen Preis. Keine Aufschläge auf den Preis der Scheideanstalt. - Stückelungsvorteile
Die L'or AG kauft ausschließlich Barren in der Größe von einem Kilogramm. Diese sind im Vergleich zu den kleinsten Barren (1 Gramm) bis zu 30 Prozent günstiger pro Gramm. Diesen Stückelungsvorteil gibt die L'or AG zu 100 Prozent an die Anleger weiter. Die Anleger erhalten mehr Gold für ihr Geld. - Insolvenzversicherung
Das Gold gehört den Anlegern, nicht der L'or AG. Das Gold wird von einem Bankinstitut, mit Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, verwahrt. Das Vermögen der Anleger ist damit insolvenzsicher angelegt.
- Keine Mindestlaufzeit
Es gibt keine vorgeschriebene Mindestlaufzeit. Jeder Anleger entscheidet für sich, wie lange und in welchem Umfang die Investition in Gold bestehen bleiben soll. - Flexibilität
Bei Sparverträgen ist jederzeit eine Anpassung der monatlichen Raten möglich. Erhöhung der Sparleistung, Verringerung der Rate, vorübergehende Aussetzung der Raten, Einstellung der Ansparung. Wiederaufnahme der Ansparung zu einem späteren Zeitpunkt. - Kündigungen
Kündigungen können in Gänze oder als Teil-Kündigungen jederzeit bis zum 20. des Monats, mit Wirkung zum Monatsende, vorgenommen werden. Die Kündigung ist für die Anleger kostenfrei. Keine Bearbeitungsgebühren. Keine Kursabschläge vom Verkaufspreis. - Teilverfügungen möglich
Teilverfügungen sind in beliebiger Höhe möglich. Auch bei einer betragsmäßig geringen Teilkündigung unterhalb des Gegenwertes einer Unze, erhält der Anleger als Verkaufskurs den Preis der Scheideanstalt für Kilogramm-Barren. Die L'or AG bietet damit quasi ein Termingeld-Konto in echten Werten - Gold. - Günstige Verkaufskonditionen bei Kündigung
Auch beim Verkauf von Edelmetall (zurück) an die Scheideanstalt erzielt die L'or AG den bestmöglichen Kurs. Die Scheideanstalt zahlt immer einen besseren Preis als ein Zwischenhändler, der seinerseits erst an die Scheideanstalt weiterverkaufen müsste. Der kündigende Anleger erhält wiederum direkt, und ohne Abzüge oder Kostenbelastungen, den Ankaufskurs der Scheideanstalt auf Basis von 1-Kilogramm-Barren. Auch bei einer Kündigung von "nur" 1.000 EUR. Maximale Preisvorteile gerade für Ratensparer sowohl beim Einkauf, als auch beim späteren Verkauf. - Auslieferungsanspruch
Die Anleger haben einen direkten Anspruch auf Auslieferung des Goldes. Die Auslieferung erfolgt kostenfrei am Lagerort Nienburg. - Steuerliche Behandlung von Gewinnen
Kursgewinne bei den Edelmetallen sind nach Ablauf der einjährigen Haltedauer ("Spekulationsfrist" gemäß §23 EStG) für private Anleger komplett steuerfrei. Keine Einkommenssteuer. Keine Abgeltungssteuer. - Maximale Sicherheit der Lagerung
Das Edelmetall der Anleger wird in einem ehemaligen Bundesbank-Tresor eingelagert. Er bietet den Anlegern die maximale Sicherheit bei der Lagerung ihres Goldes.
- Lagerkonzept
Die Verwahrung erfolgt in Zusammenarbeit mit einem örtlichen Bankinstitut, mit Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, als Verwahrerin.
Kosten
Das eingezahlte Geld des Kunden wird die L'or AG jeweils in Höhe von 95% für den Ankauf des Goldes einsetzen. 1,5 Prozent des eingezahlten Geldes des Kunden steht der L'or AG sowie 3,5 Prozent des eingezahlten Geldes des Kunden steht der vermittelnden Bank als Vergütungen für die Vermittlung der Lieferung des Anlagegoldes zu. Diese Vergütungen sind derzeit nach §25c Abs. 1 Satz 2 UStG umsatzsteuerfrei.
Als laufende Vergütung für die Verwahrung des Goldes (einschließlich der Versicherung), die Führung des Depots und aller damit verbundenen Auslagen (z.B. Übermittlung von Depotauszügen) erhält die L'or AG eine monatliche Gebühr von 1/12 von 2,00 Prozent - bezogen auf den am letzten Tag des jeweiligen Monats ermittelten Wert des Goldbestandes des Kunden - zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Als laufende Vergütung für die fortlaufende Betreuung des Kundenbestandes erhält die vermittelnde Bank eine monatliche Vergütung von 1/12 von 0,50 Prozent - bezogen auf den am letzten Tag des jeweiligen Monats ermittelten Wert des Goldbestandes des Kunden - zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer.